Berlin (Reuters) - Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform sollen die Leistungen für Pflegebedürftige und zugleich die Beitragssätze für viele Versicherte erhöht werden.
Berlin (Reuters) – Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform sollen die Leistungen für Pflegebedürftige und zugleich die Beitragssätze für viele Versicherte erhöht werden.
Die Anhebung des generellen Beitragssatzes um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent ab Juli soll den Pflegekassen für das zweite Halbjahr 2023 Mehreinnahmen von 3,15 Milliarden Euro sowie ab 2024 dann jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro bringen. Zugleich sollen die Beitragssätze deutlicher zwischen Eltern und Kinderlosen differenzieren, erläuterte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch.
Kinderlose zahlen ab dem 1. Juli einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten und damit einen Beitrag von 4,0 Prozent, Eltern mit einem Kind den generellen Beitrag von 3,4 Prozent. Ab dem zweiten Kind gibt es pro Kind jeweils eine Entlastung von 0,25 Prozentpunkten. Eine Person mit drei Kindern zahlt also 2,9 Prozent des Bruttolohns und damit weniger als bisher.
Lauterbach betonte, dass dies unabhängig vom Alter der Eltern oder Kinder gelten soll. Auch Rentner mit Kindern würden von der Entlastung profitieren. Er wolle damit die Erziehungsleistung belohnen. Dies soll einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 Rechnung tragen, den Erziehungsaufwand stärker zu berücksichtigen. Der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin die Hälfte des generellen Beitragssatzes, nach der Erhöhung also 1,7 Prozent.
Das Pflegegeld soll am 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen. Erhöht werden auch die Zuschläge der Pflegekasse für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen: Die Sätze steigen von 5 auf 15 Prozent bei bis zu zwölf Monaten Aufenthalt. Bei dreizehn bis 24 Monaten sind dies künftig 30 Prozent, bei 25 bis 36 Monaten 50 Prozent und bei mehr als 36 Monaten 75 Prozent der Kostenabdeckung. Zur langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung will Lauterbach eine Kommission einsetzen. Das Statistische Bundesamt hatte in seiner Pflegevorausberechnung errechnet, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um mehr als ein Drittel zunehmen dürfte. Sie werde voraussichtlich um 37 Prozent von zuletzt 5,0 Millionen auf dann etwa 6,8 Millionen steigen.
(Bericht von Andreas Rinke; redigiert von Hans Busemann.; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)
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