Paris (Reuters) - Ein Berufungsgericht in Paris schiebt seine Entscheidung im Steuerverfahren gegen die Schweizer Großbank UBS auf.
Statt wie geplant am heutigen Montag wolle das Gericht das Urteil am 13. Dezember bekannt geben. Einer der Richter sei krank, hieß es zur Begründung. Der Cour d’appel muss entscheiden, ob die UBS der rechtswidrigen Kundenanwerbung und der Beihilfe zur Geldwäsche der Erträge aus Steuerbetrug schuldig ist. In einem ersten Urteil im Jahr 2019 hatte ein anderes Gericht eine Rekordstrafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro gegen das Institut verhängt. Die UBS – der weltweit größte Vermögensverwalter für Reiche – bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und fordert einen Freispruch.
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