Die britische Regierung will ein neues Reformpaket für den Fernsehrundfunk umsetzen, um Streamingdienste, wie Netflix, besser regulieren zu können. Dazu
Die britische Regierung will ein neues Reformpaket für den Fernsehrundfunk umsetzen, um Streamingdienste, wie Netflix, besser regulieren zu können. Dazu hat das Department for Digital, Culture, Media and Sport (DCMS) einen Gesetzesvorschlag eingereicht, welcher der Medienaufsichtsbehörde Ofcom neue Machtbefugnisse verleihen soll.
Dabei britische Regierung will ein neues Reformpaket. Diese schreiben den Streamingdiensten vor, Inhalte einzudämmen, die als schädlich eingestuft werden, wie etwa ungeprüfte Gesundheitsratschläge. Andernfalls drohen Strafgebühren in Höhe von 5% der jährlichen Einnahmen.
Weiterhin sollen die Anbieter die britischen Public Services Broadcasters (PSBs), also die öffentlich-rechtlichen Sender, an prominenter Stelle in ihr Pay TV-Programm, auf den zugehörigen digitalen Plattformen und in ihren Geräten, wie Smart-TVs und Streaming-Sticks, integrieren.
Diese Vorgabe dürfte der Angst entspringen, dass die PSBs an Bedeutung verlieren könnten, da sich das traditionelle Fernsehen auf dem absteigenden Ast befindet und Firmen aus Übersee zunehmend Einfluss auf die Gestaltung von Programminhalten haben.
Laut Ofcom ist die Zuschauerzahl des herkömmlichen Fernsehprogramms in Großbritannien zwischen 2017 und 2020 um mehr als 10% gesunken, während die Abonnenten von Video-on-Demand-Diensten innerhalb dieser Zeit um 13% zugenommen haben.
Im Rahmen des Reformpakets werden die britischen Minister auch darüber beraten, die PSBs damit zu beauftragen, speziell britische Sendungen auszustrahlen, in denen keine lokalen Redewendungen und Ausdrücke gestrichen werden, um ein globales Publikum anzusprechen.
Damit soll verhindert werden, dass die Sendungen der PSBs ununterscheidbar von internationalen Programmen werden.
Während ihn das DCMS auf seiner Homepage als Einleitung in ein „neues goldenes Zeitalter der Programmgestaltung“ anpreist, sieht John Enser, Medienanwalt in der internationalen Kanzlei CMS, den Gesetzesentwurf eher kritisch.
Dieser sei „eine massive Einmischung der Politik in die Medienregulierung und in der EU, wo Medienaufsichtsbehörden unabhängig sein müssen, nicht erlaubt“. Ein Sprecher des DCMS konterte jedoch, „eine unabhängige Behörde werde den Regulierungscode schreiben, überwachen und durchsetzen, nicht die Regierung“.
Philip Hopf ist geschäftsführender Gesellschafter der Hopf-Klinkmüller Capital Management GmbH & Co KG (kurz: HKCM). Die HKCM ermittelt durch ein eigens entwickeltes Berechnungssystem hochpräzise Kurszielberechnungen mit einer Trefferwahrscheinlichkeit von 72% auf die benannten Tradingbereiche.