Zürich (Reuters) - Die Schweizer Regierung hat nach der Not-Veräußerung der Credit Suisse an die Rivalin UBS Vorgaben für die Bonuszahlungen bei den beiden Banken gemacht.
Zürich (Reuters) – Die Schweizer Regierung hat nach der Not-Veräußerung der Credit Suisse an die Rivalin UBS Vorgaben für die Bonuszahlungen bei den beiden Banken gemacht.
Die Regierung verfügte am Mittwoch unter anderem, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen sind, beziehungsweise um 50 oder 25 Prozent gekürzt werden müssen. Die Credit Suisse muss zudem prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können. Die UBS wird unter anderem verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem die erfolgreiche – also möglichst gewinnbringende – Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit-Suisse-Aktiven als Kriterium festzulegen.
Die in Schieflage geratene Credit Suisse wird in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien.
(Bericht von Paul Arnold, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)
Reuters, die Nachrichten- und Medienabteilung von Thomson Reuters, ist der weltweit größte internationale Multimedia-Nachrichtenanbieter, welche täglich mehr als eine Milliarde Menschen erreicht. Reuters bietet zuverlässige Geschäfts-, Finanz-, nationale und internationale Nachrichten über Thomson Reuters-Desktops, der weltweiten Medienorganisationen, sowie direkt an Verbraucher auf Reuters.com und über Reuters TV.