London (Reuters) - Die EU-Regeln für die Kennzeichnung grüner und nachhaltiger Investmentfonds müssen aus Sicht der französischen Finanzaufsicht verschärft werden.
London (Reuters) – Die EU-Regeln für die Kennzeichnung grüner und nachhaltiger Investmentfonds müssen aus Sicht der französischen Finanzaufsicht verschärft werden.
Die EU-Offenlegungsvorschrift (SFDR) für die Finanzwirtschaft enthalte weder Mindestanforderungen noch werde in ihr definiert, was unter einem nachhaltigen Investment zu verstehen sei, kritisierte die Aufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers (AMF) am Montag in einer Mitteilung. Die EU-Verordnung soll unter anderem Vermögensverwalter dabei unterstützen, Fonds als “grün” oder nachhaltig einzustufen. Auf diese Weise soll Öko-Schwindel bei der Etikettierung von Anlageprodukten – auch “Greenwashing” genannt – verhindert werden.
Nach Artikel 9 der EU-Regeln klassifizierte Fonds müssen konkrete Nachhaltigkeitsziele anstreben und gelten daher als besonders grün. Wenn sie lediglich Nachhaltigkeitsgesichtpunkte berücksichtigen, werden sie als Artikel-8-Fonds eingeordnet. Rund 55 Prozent der EU-regulierten Fonds fallen in diese beiden Kategorien. “Wir merken allerdings an, dass die Verwendung dieser Kategorisierung seitens der Finanzmarktteilnehmer von Sparern als Garantie dafür missverstanden werden könnte, dass sie sich an der Finanzierung einer nachhaltigeren europäischen Wirtschaft beteiligen”, bemängelten die Aufseher.
Die AMF fordert daher, dass die EU-Kommission Mindeststandards hinsichtlich der Umweltauswirkungen für Finanzprodukte festlegt, die gemäß Artikel-8 oder Artikel-9 eingestuft werden. Kriterien für Artikel-9-Fonds sollten entsprechend strenger sein. Für diese besonders “grünen” Fonds solle eine Mindestprozentzahl für nachhaltige Investitionen darin festgelegt werden. Und diese solle mit dem Wandel hin zu einer grüneren Wirtschaft in der EU mit der Zeit ansteigen. Um die Erwartungen der Sparer zu erfüllen müssten neue Schritte unternommen werden. Die EU-Regelung sorgte zuletzt für viel Verwirrung: So hatten Fondsmanager im Schlussquartal 2022 Fonds mit einem Gesamtvermögen von 175 Milliarden Euro von Artikel 9 auf Artikel 8 herabgestuft, weil sie sich nicht sicher waren, was als nachhaltige Investition gilt.
(Bericht von Huw Jones; Bearbeitet von Frank Siebelt; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)
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