- von Markus Wacket Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will in der Energie-Krise die Industrie-Hilfen deutlich ausweiten und vereinfachen.
– von Markus Wacket
Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung will in der Energie-Krise die Industrie-Hilfen deutlich ausweiten und vereinfachen.
Sie dringt daher bei der EU auf größeren Spielraum für eine stärkere Unterstützung der Betriebe, wie aus einem Positionspapier der Bundesregierung für die EU-Kommission hervorgeht, das Reuters am Mittwoch vorlag. Hintergrund ist vor allem, dass die Strom- und Gaspreisbremse von den Industrie-Betrieben wenig in Anspruch genommen wird. Die Wirtschaftsverbände klagen, die Unterstützung sei nicht ausreichend und die Regelungen vor allem zu kompliziert. Der Bund will daher den “Befristeten Krisenrahmen” (TCTF) der EU, der ohnehin reformiert werden soll, an mehreren Punkten ändern und Bedingungen lockern.
So heißt es im Papier: “Insbesondere für die energieintensive Grundstoffindustrie, die von dem starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise besonders betroffen ist, sind die Unterstützungsmöglichkeiten des TCTF in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht ausreichend, um die Folgen der Energiekrise abzufedern”. Zum einen müsse der bis Ende des Jahres befristete TCTF schon jetzt bis April 2024 verlängert werden, um auch den nächsten Winter abzudecken. Gefordert wird zudem, dass Beihilfen von der Regierung statt 150 Millionen Euro bis zu 400 Millionen Euro im Jahr betragen dürfen. Das Kriterium eines nachgewiesenen Gewinnrückgangs, um Strom- und Gaspreisbremse in Anspruch zu nehmen, müsse komplett gestrichen werden.
Dass deutsche Großunternehmen in größerer Zahl die Strom- und Gaspreisbremse in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt. Selbst die angeschlagene Deutsche Bahn als Deutschlands größter Stromverbraucher hat sich bislang nicht festgelegt, ob sie Hilfen beantragen will.
BUND WILL GEWINN-RÜCKGANG ALS VORAUSSETZUNG ABSCHAFFEN
Kritisch sieht das Wirtschaftsministerium besonders die Koppelung von Beihilfen an einen nachgewiesen Gewinn-Rückgang der Unternehmen. Nur wenn die Kenngroße EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Sachanlagen) um mindestens 40 Prozent zurückgegangen ist, kann nachträglich Energie über die Preisbremsen vergünstigt bezogen werden. Dieses Kriterium sei unflexibel und nicht zielgerichtet, kritisiert die Regierung. Es gebe viele Gründe, warum Unternehmen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, das Kriterium dennoch nicht erfüllen könnten. “Die Bundesregierung ist daher der Ansicht, dass das EBITDA-Kriterium gestrichen werden sollte.”
Auch über die direkten Energie-Hilfen hinaus fordert der Bund eine Erweiterung des Beihilferahmens. So sollten staatlichen Bürgschaften für Kredite höhere Summen als bislang abdecken dürfen. EU-Genehmigung für Hilfen will sie auch bei der Förderung der Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energien. Aber auch der Ausbau der Öl-Pipeline von Rostock zur Raffinerie Schwedt sowie deren späterer Umbau auf klimaneutrale Kraftstoffe müsse gefördert werden können.
Zudem will Wirtschaftsminister Robert Habeck Rückendeckung für die umstrittene unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Industrieprozessen (CCS). “Hierzu bedarf es entsprechender Investitionen zur Abscheidung an Punktquellen industrieller Prozesse”, heißt es im Papier.
(Redigiert von Elke Ahlswede. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)
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